Dieses Prinzip dient der Unterscheidung zwischen dem Grundgeschäft und dem Erfül-lungsgeschäft. Ersteres ist schuldrechtlicher Natur, letzteres sachenrechtlicher. Das Abs-traktionsprinzip dient der Klarstellung, dass das Erfüllungsgeschäft auch dann Gültigkeit besitzt, wenn sich das Grundgeschäft als unwirksam herausstellen sollte.
Abtretung wird vielfach auch Zession genannt. Laut § 1392 ABGB hat der Gläubiger durch eine Zession das Recht, eine Forderung zu seinen Gunsten auf Dritte zu übertragen. Für die Gültigkeit dieser Vereinbarung ist ein Vertrag nötig. Formvorschriften sind dabei nicht zu berücksichtigen. Ob mündlich oder schriftlich ist nicht erheblich, die Schriftform ist allerdings als Beweismittel zu empfehlen. Der Schuldner muss grundsätzlich der Zession nicht zustimmen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Besteht Anwaltszwang, so muss zwingender Weise von einer Partei ein Anwalt einge-schalten werden, wenn Erklärungen oder Handlungen rechtlich wirksam sein sollten.
Bis € 5.000,00 und ausschließlich im Verfahren vor dem Bezirksgericht besteht kein An-waltszwang für das Auftreten und die Vertretung vor Gericht.
Wie der Name schon sagt, birgt das Ausfallrisiko die Möglichkeit des Forderungsverlustes. Die Gründe dafür können vielfältig sein und reichen von Verjährung der Forderung über Kundeninsolvenzen bis hin zu Wirtschaftskriminalität.
Gewöhnlich versucht ein Lieferant, im Vorfeld von Auslandsgeschäften Bonitätsauskünfte zu erhalten. Diese sind allerdings oft nicht sehr aussagekräftig, da häufig die Aktualität nicht gegeben ist. Befindet sich ein Schuldner im Ausland, so können und wollen Behörden hier oftmals keine Auskunft geben. Melderegister im Ausland sind manchmal gar nicht vorhanden oder weisen starke Lücken auf.
Verfolgt man seine offene Forderung dann tatsächlich im Ausland, so bedeutet dies sowohl einen sehr hohen zeitlichen als auch finanziellen Aufwand. Inländische Gläubiger sehen daher oft von der Verfolgung ab. Man benötigt daher für ein wirksames Auslandsinkasso einen versierten, international tätigen Inkassopartner mit entsprechendem Know-How.
Als Grundregel gilt, Forderung so rasch als möglich geltend zu machen, denn je mehr Zeit verstreicht, desto unsicherer wird die Einbringlichkeit.
Will man die Bonität eines Geschäftspartners überprüfen, so kann man hiezu auch eine Bankauskunft einholen. Besteht ein begründetes Interesse, so kann von Gläubigern sogar durch die Hausbank des Schuldners eine derartige Auskunft eingeholt werden.
Die Bank ist berechtigt, diese Auskunft zu erteilen, sofern mit dem betroffenen Kunden nichts anderes vereinbart ist. Will man derartige Auskünfte über eine Privatperson einho-len, so bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
Informationen in einer Bankauskunft betreffen wirtschaftliche Verhältnisse, Kreditwürdig-keit und Zahlungsfähigkeit.
Um die Bonität eines Geschäftspartners zu überprüfen kann man sich außer der Bank auch noch professioneller Unternehmen wie z.B. Inkasso-Unternehmen bedienen. Diese stellen aufgrund von entweder gesammelten oder von dritter Seite bezogener Daten über die jeweils angefragte Person oder das angefragte Unternehmen fest, welche Bonitätsein-stufung bzw. welches Rating gegeben ist und welche Risiken daher mit dem Eingehen einer Geschäftsbeziehung verbunden sein können.
Handelt es sich um eine Bringschuld, so bedeutet dies, dass der Schuldner die Forderung an den Wohn- oder Geschäftsort des Gläubigers zu bringen hat. Zur zeitlichen Kompo-nente (Fälligkeit bzw. die Frage der fristgerechten Erfüllung) ist zu sagen, dass nicht der Zeitpunkt der Überweisung, sondern der Zeitpunkt des Eingangs beim Schuldner zählt.
Unter Business to Business – kurz B2B – wird eine geschäftliche Verbindung bezeichnet, die zwischen zwei Unternehmen besteht. Künftig wird hier mit einem starken Wachstum gerechnet, da neue Märkte generiert werden, die zudem für teilnehmende Unternehmen Einsparungen bringen.
Der Grund, aus dem eine Bürgschaft von Bedeutung ist, ist, eine Verbindlichkeit abzusi-chern. Beteiligt sind hier der Bürge und der Gläubiger. Der Bürge verpflichtet sich, für die Einlösung einer Forderung einzustehen.
Die Haftung des Bürgen ist subsidiär, d.h. sie tritt erst dann in Kraft, wenn der Haupt-schuldner erfolglos vom Gläubiger auf die Zahlung in Anspruch genommen wurde. Eine Ausnahme hievon ist die Haftung als Bürge und Zahler. Hier haftet der Bürge wie ein So-lidarschuldner mit dem Hauptschuldner für die Forderung zur ungeteilten Hand Es bleibt hiebei dem Gläubiger überlassen, ob er sich mit seiner Forderung zuerst an den Bürgen und Zahler oder an den Hauptschuldner oder gleich an beide wendet.
Der CF ist eine Betriebskennzahl und steht für Kapitalfluß. Diese Zahl gibt an, wie groß der Zahlungs- und Finanzmittelüberschuss innerhalb einer Geschäftsperiode, üblicherweise innerhalb eines Geschäftsjahres, ist. Wichtige Grundlagen sind dabei die Daten der Gewinn- und Verlustrechnung.
Bei der Berechnung unterscheidet man zwischen direktem und indirektem Vorgang. Ist der Cash-flow ermittelt, kann er auch als Entscheidungshilfe für die Erhebung der Schul-dentilgungskraft herangezogen werden.
Eine Credit Policy stellt eine Sicherheit für das Forderungsmanagement dar. Es handelt sich dabei um eine Richtlinie, die für ein Unternehmen zur Gänze gültig und verbindlich ist. Wichtig sind die teilnehmenden Personen bei der Entwicklung der Policy. Die Ge-schäftsführung und alle mit einem Lieferantenkredit in Verbindung stehenden Personen sollten auf jeden Fall beteiligt sein. Unter anderem werden darin die Ziele der Geschäfts-leitung angeführt. Vor allem die Regelung zur Absatzfinanzierung sollte in dieser Richtlinie enthalten sein.
Abgeleitet vom Namen handelt es sich hierbei um ein länger anhaltendes Schuldverhältnis. Hier werden über einen längeren Zeitraum hinweg Leistungen geschuldet. Der Umfang hängt davon ab, wie lange das Schuldverhältnis dauert. Als Dauerschuldverhältnis könnte man zum Beispiel auch Arbeitsverträge oder Pachtverträge ansehen.
Wie aus den Beispielen hervorgeht, kommen hier Anfechtung oder Rücktritt eher selten vor, sondern viel eher die Kündigung. Diese bedarf grundsätzlich der Einhaltung der ver-einbarten oder der gesetzlich hiefür vorgesehenen Frist.
Hierbei handelt es sich um eine Frachtklausel, wobei zwischen DP und DA (documents against payment und documents against acceptance) unterschieden wird.
DP:Inkasso gegen Dokumente: Kauft ein ausländischer Kunde Ware, so erhält er die nötigen Transportdokumente erst nach der Zahlung.
DA:Akzept gegen Dokumente: Die Transportdokumente gehen erst an den Käufer über, sobald dieser einen Wechsel akzeptiert hat oder ein Eigenakzept gegeben hat. Es besteht hier natürlich immer das Risiko, dass der akzeptierte Wechsel nicht eingelöst wird.
Unter Dubioseninkasso (auch Recover-Service genannt) versteht man die Beauftragung eines Inkassobüros bzw. Inkassounternehmens mit der Beobachtung und Einbringung bereits titelmäßig abgesicherter (ausgeklagter) Forderungen, welche – vorläufig – nicht einbringlich sind. Hiebei wird üblicherweise einen längeren Zeitraum zugewartet, bis sich der Schuldner „erholt“ hat und wird im Anschluss daran versucht, teilweise oder gänzlich die offene Forderung beizubringen. Da zwischenzeitig Privatkonkurse und Schuldenregu-lierungsverfahren immer häufiger werden, sinkt jedoch die Chance auf eine Einbringlich-keit derartiger Forderungen. Das Dubioseninkasso (Recover-Service) wird üblicherweise mittels einer pauschalen Erfolgsprovision vom eingebrachten Betrag vergütet, welchen der Gläubiger dem Inkassobüro bzw. Inkassounternehmen zu leisten hat.
Diese Form der Haftung ist wichtig, wenn es zur Insolvenz eines Unternehmens kommt. Gewöhnlich haftet ein Gesellschafter bei einer Kapitalgesellschaft z. B. in der Unterneh-mensform Gesellschaft mit beschränkter Haftung nur mit dem Stammkapital. Im Normal-fall verfallen die Schulden, da die Gesellschaften dann aus dem Handelsregister gelöscht werden. Gibt es jedoch persönliche Sicherheiten, ist die Sachlange anders zu betrachten. Auch dann, wenn ein Unternehmen in Krisenzeiten Verträge unterfertigt und wissentlich die Notalge verschwiegen hat, kann es zur Haftung des Geschäftsführers oder ansonsten diesen Vertrag Abschließenden mit seinem Privatvermögen kommen. Dann spricht man von Durchgriffshaftung.
Diese Bezeichnung findet sich im Rahmen von Insolvenzverfahren wieder. Wird festge-stellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, die Konkurskosten zu decken, so muss das Verfahren durch das Insolvenzgericht eingestellt werden. Ausnahme: ein ausreichender Kostenvorschuss für die Konkurskosten wurde vom Gläubiger im Voraus bezahlt (allenfalls kann auch ein zumindest 50%-iger Gesellschafter zum Erlag eines solchen Kos-tenvorschusses aufgefordert werden).
Um eine Einzugsermächtigung anwenden zu können, ist im Vorfeld das Einverständnis des Schuldners nötig. Er bestätigt, dass der Empfänger einer Forderung diese von seinem Konto beziehen darf. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es dem Kreditinstitut er-laubt ist, die Einlösung gegebenenfalls zu verweigern. Dies wäre relevant, wenn das Konto nicht gedeckt wäre.
Factoring ist eine bestimmte Form der Vertragsgestaltung. Unternehmen betreiben auch hier in gewisser Weise Outsourcing. Sie verkaufen Forderungen gegen Kunden an einen Factor, häufig sind dies Inkassounternehmen. Gewisse Beträge werden abgezogen, dafür erhält der Unternehmer seine Forderung unverzüglich.
In einem Firmenbuch (früher: Handelsregister) sind alle Unternehmen eines Bezirks öf-fentlich zugänglich verzeichnet. Bestimmte Angaben zu einem Unternehmen sind ver-pflichtend. Neben der Rechtsform sind dies Angaben zum Unternehmenszweck, Name des Unternehmens, Person des Handlungsbefugten. Auf jeden Fall eingetragen werden müssen:
•Kapitalgesellschaften
•Bestimmte Personengesellschaften
•Unternehmen mit Bedarf an kaufmännisch eingerichtetem Geschäftsbetrieb (ein-getragene Unternehmer e.U.)
Das Firmenbuch wird beim jeweiligen für den Sitz des Unternehmens oder Unternehmers zuständigen Landesgericht als Firmenbuchgericht geführt. Die eingetragenen Unternehmen sind mit der Bezeichnung „FN“ und einer Nummer sowie einem Ordnungsbuchstaben eingetragen.
Der Begriff Forderungen ist sowohl im unternehmerischen Sinn als auch im Rechnungs-wesen relevant. Bilanzierende Unternehmen bezeichnen Gelder als Forderung, die es noch bekommen soll und auf die es grundsätzlich noch Anspruch hat. Diese offenen Gelder können sich aus offenen Kundenrechnungen ergeben, bei denen die Erfüllung der Leistung (Warenauslieferung oder Erbringung einer Dienstleistung) auf Zahlungsziel erfolgte.
Innerhalb von Unternehmen unterscheidet man zwischenLeistungs- und Darlehensfor-derungen.
Für ein Unternehmen wirken sich uneinbringliche Forderungen negativ auf die Gewinn- und Verlustrechnung aus, da dann Abschreibungen erforderlich sind. Bestehen bei der Gläubigerfirma selbst Liquiditätsprobleme, so können sich für diese enorme finanzielle Schwierigkeiten ergeben.
Zur Wahrung der eigenen Liquidität und somit Wettbewerbsfähigkeit ist es zielführend ein Spezialunternehmen mit entsprechendem Know-How im Forderungsmanagement mit dem Inkasso offener Forderungen zu betrauen.
Betrachtet man den Begriff „Forderungen“ aus dem Bereich des Rechnungswesens, sind diese dem Umlaufvermögen zuzuordnen. Ein anderer Begriff dafür ist „kurzfristiger Ver-mögenswert“. Dazu zählen folgende Forderungen:
•Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
•Sonstige finanzielle Vermögenswerte
•Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte
(zit. nach http://de.wikipedia.org/wiki/Forderungen)
Ein Forderungsausfall ist gegeben, wenn Forderungen an Kunden nicht mehr eingebracht werden können. Um dies zu verhindern muss es im Vorfeld eine klare Vertragslage geben. Wichtig ist vor allem, dass alle Kundendaten richtig erfasst und überprüft werden. Vor jedem Geschäftsabschluss sollte die Bonität eines Kunden geprüft werden, gegebenenfalls sollten Unternehmen Kreditlimits einsetzen.
Gerade bei hochpreisigen Waren sollte die Ausfolgung nur nach Zahlung erfolgen. Wichtig ist, dass die Rechnung so schnell als möglich beim Kunden eintrifft.
Synonyme:
•Kreditmanagement
•Debitorenmanagement
•Konditionenmanagement
Der Begriff an sich ist dem Rechnungswesen zuzuordnen. Als Basis ist davon auszugehen, dass ein Unternehmen seinen Kunden Kredite gewährt. Als Kredit ist in diesem Fall das Zahlungsziel zu sehen. Ein Forderungsmanagement wird eingerichtet, um diese Kredite zu leiten, zu gewähren und zu verwalten. Ziel des Forderungsmanagements ist es, so wenige Forderungsausfälle wie möglich zu haben. Damit soll die nötige Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens zu jeder Zeit gewährleistet werden.
In den letzten Jahren haben immer mehr Unternehmen auf Outsourcing zurückgegriffen, wenn es um das Management von Forderungen ging. Es werden spezialisierte Inkassoun-ternehmen herangezogen. Grund für das Outsourcing ist die Senkung der eigenen Perso-nal- und Sachkosten.
Unter Fungibilität versteht man, wenn Gegenstände, Rechte, Wertpapiere oder Sonstiges leicht untereinander ausgetauscht werden können. Der Grad der Fungibilität orientiert sich an den formalen Anforderungen an die Übertragung dieser Vermögenswerte
Geschäftsfähigkeit
Als geschäftsfähig werden Menschen bezeichnet, die Rechtsgeschäfte selbst wirksam vornehmen können. Grundsätzlich sind das volljährige Personen, sofern sie nicht durch geistige Krankheiten beeinträchtigt sind.
Unterzeichnen geschäftsunfähige Personen Verträge oder sonstige Vereinbarungen, so sind diese als ungültig anzusehen.
Als Gerichtsstand wird die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts verstanden. Zu unter-scheiden ist hier, ob es sich bei einem Schuldner um eine natürliche oder um eine juristi-sche Person handelt. Bei natürlichen Personen ist das Gericht des Wohnbezirks zuständig, bei juristischen Personen zählt der Firmensitz. Diese sind als allgemeine Gerichtsstände zu bezeichnen. Weiters gibt es besondere Gerichtsstände sowie vertraglich vereinbarte Gerichtsstände. Es können aber nicht in allen Fällen vertraglich derartige Gerichtsstände, die vom allgemeinem Gerichtsstand abweichen, vereinbart werden (so z.B. nach dem Konsumemtenschutzgesetz bzw. im Arbeitsrecht). Beispiele hiefür sind der Gerichtsstand des Aufenthaltsortes, der gelegenen Sache bei Mietstreitigkeiten etc. Kommen mehrere Gerichte infrage, so kann der Gläubiger wählen, welches zum Einsatz kommt.
Unter Globalisierung versteht man die (weltweite) Vernetzung der geschäftigen Aktivitäten einschließlich aller Vorteile und Nachteile. So werden durch internationale Verwendung einer einheitlichen Sprache (z.B. Englisch), einheitlicher Zeichen bzw. Symbole sowie einheitlicher Abläufe und Verhaltensnormen Geschäftsabläufe vereinheitlicht und damit international bzw. global. Gleichzeitig werden aber auch die Probleme globalisiert, rechtliche Probleme ebenso wie Zahlungsprobleme. Dies erfordert somit den Einsatz in-ternational tätiger Inkassounternehmen zur Durchsetzung seiner offenen Forderungen.