encash-Inkasso von H bis Z

Handelsregister

Siehe hiezu unter Firmenbuch.

Hypothek

Die Hypothek dient der Absicherung einer Geldforderung. Derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, erhält eine bestimmte Summe. Dies dient der Erfüllung einer For-derung, die ihm zusteht. Wird eine Forderung übertragen, so geht grundsätzlich auch diedie Hypothek automatisch an diesen über. Es gibt forderungsbekleidete und forderungs-entkleidete Hypotheken. Bei forderungsentkleideten Hypotheken bleibt aufgrund einer getroffenen Vereinbarung die Hypothek trotz Tilgung des zugrunde liegenden Darlehens eingetragen und kann für weitere – neue – Darlehen unter Wahrung ihres Ranges wieder verwendet werden.

Verschiedene Formen der Hypothek:

•Briefhypothek

•Buchhypothek

•Sicherungshypothek

•Höchstbetragshypothek

•Gesamthypothek

Hypotheken müssen im Grundbuch eingetragen werden.

Inkasso

Unter Inkasso ist grundsätzlich der Einzug von Forderungen zu verstehen. Es wird durch hiezu befugte konzessionierte Unternehmen durchgeführt und unterliegt auch hinsichtlich des anzuwendenden Inkasso-Tarifs gesetzlichen Regeln. Weiters unterwerfen sich viele Inkassounternehmens auch freiwillig strengeren Kontrollen und Qualitätskriterien im Rahmen der Mitgliedschaft zum Inkassoverband. Einige wenige verfügen darüber hinaus über wesentliche zusätzliche Qualifikationen in Form von speziellen Rechtskenntnissen (z.B. Anwaltserfahrung).

Verschiedene Arten des Inkasso:

•Dokumenteninkasso:beinhalten Handelspapiere

•Dubioseninkasso (Recover-

Service):Überwachung und Einzug titelmäßig abge-

sicherter (ausgeklagter), aber momentan un- einbringlicher Forderungen

•Forderungsinkasso:häufigste Art, Einzug überfälliger Forderungen

Inkassobüro

Ein Inkassobüro kann verschiedene Inkasso-Dienstleistungen anbieten:

•Betriebliches Mahnverfahren

Das Inkassobüro übernimmt es hier gegen einen vereinbarten Vergütungssatz die betrieblichen Mahnungen des Auftraggebers hinsichtlich dessen offener Forderun-gen gegenüber seinen Kunden vorzunehmen (Zahlungserinnerungen, Mahnungen, Telefonmahnungen etc.). Das Inkassobüro tritt hiebei im Namen des Kunden auf. Der Kunde erspart sich durch dieses Auslagern (Outsourcing) des betrieblichen Mahnwesens erhebliche Personalkosten sowie Aufwand für Infrastruktur.

•Vorgerichtliches Mahnverfahren, außergerichtliches Inkasso

Es wird versucht, den Schuldner durch briefliche, telefonische oder persönliche Mahnungen bzw. Interventionen dazu zu bringen, die offenen Forderungen zu be-gleichen.

•Telefoninkasso

•Gerichtliches Mahnverfahren, gerichtliches Inkasso

Das Inkassobüro kümmert sich um gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheide (Zahlungsbefehle bzw. Exekutionsbewilligungen). Weiters kann es mit Hilfe des Gerichtsvollziehers zur Pfändung kommen, ebenso wie zur Abgabe des Vermö-gensverzeichnisses durch den Schuldner.

•Titelüberwachung, Monitoring

•Inkasso von Kleinforderungen, B2B Inkasso, Schuldnerermittlung

•Auslandsinkasso

(Aufzählung zit. nach: http://www.adf-inkasso.de/inkasso/inkasso_dienste.htm; Inhalte vgl. http://www.wikipedia.org)

Weiters sind Inkassobüros dafür zuständig, Werte aufzufinden, die sich im Eigentum des Schuldners befinden. Sie müssen auch die Abwicklung von Ratenzahlungen, Stundungs- und Vergleichsvereinbarungen aushandeln. Kreditsicherheiten können ebenfalls verwertet werden.

„Inkassobüro“ ist der umgangssprachliche Ausdruck für „Inkassounternehmen“.

Inkassounternehmen

Inkassounternehmen gehören zur Gruppe der Dienstleister. Geschäftsgegenstand ist, Gläubigern zur Erlangung des ihnen geschuldeten Geldes zu verhelfen. Oftmals arbeiten sie mit Privatdetektiven und Rechtsanwaltskanzleien zusammen.

Wie das Handeln von Inkassounternehmen vergütet wird, hängt von der Vereinbarung zwischen Unternehmen und Auftraggeber ab. Als Richtwert gilt eine eigene Verordnung, mit welcher die Inkassogebühren geregelt sind (BGBl Nr. 141/1996 idgFg. i.V.m. BGBl II Nr. 490/2001 Art. 16 idgFg.). Konkret bedeutet das, dass sich die Vergütung an der Hauptforderung orientiert.

Mit dem Kunden kann auch eine Erfolgsprovision vereinbart werden. Dies gilt vor allem beim Internationalen bzw. Auslands-Inkasso sowie beim Dubioseninkasso (Recover-Service).

Konkursausfallgeld

Eine andere Bezeichnung dafür ist auch Insolvenzgeld. Kann ein Arbeitgeber das Gehalt nicht mehr bezahlen, so wird den Arbeitnehmern mit dem Konkursausfallgeld der Lohn der letzten Monate ersetzt.

Kontopfändung

Eine Kontopfändung muss vom Gläubiger beim zuständigen Gericht beantragt werden. Als Drittschuldner wird das kontoführende Kreditinstitut des Schuldners herangezogen. Kommt es zu einer Pfändung, so ist es natürlich oft der Fall, dass ein Konto nicht gedeckt ist. Ist der Schuldner bereit, die Forderungen gegen ihn zu begleichen, so sollte er sich idealerweise mit dem Gläubiger auf Ratenzahlung einigen. Dadurch kann es möglicher-weise zumindest zu einer vorübergehenden Freigabe seines Kontos kommen.

Leasing

Ein Leasingvertrag kommt zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer zustande. Dabei wird eine Sache gegen Entgelt zum Gebrauch überlassen, häufig ist dies bei Fahrzeugen der Fall. Für die Instandhaltung, Sachmängel, Untergang oder Beschädigung hat der Leasingnehmer aufzukommen.

Dieser Vertrag ist eine besondere Form (Vertrag sui generis), der verschiedene Elemente enthält (Miet- und Pachtvertrag, Kaufvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag). Weiters sind in diesen Verträgen zahlreiche Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten.

Ein wichtiger Begriff im Zusammenhang mit Leasing ist die Fungibilität. Das bedeutet, dass ein Leasingobjekt nach Ablauf der vereinbarten „Mietzeit“ weiterverwertet werden kann.

Liquidität

Unter Liquidität ist die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens zu verstehen. Ist sie nicht mehr gegeben, so ist die Insolvenz die Folge.

Mantelzession

Eine Mantelzession ist in der Regel eine Absicherung für ein kreditgebendes Kreditinstitut. Der Kreditnehmer tritt dabei Kundenforderungen an die Bank ab. Es handelt sich dabei um eine besondere Form der Sicherungszession. Die Abtretung erfolgt allerdings erst mit Einreichen der Rechnungsdurchschrift an die Bank.

Monitoring

Unter Monitoring versteht man die einer Bonitätsauskunft bzw. Ersteinstufung eines Kun-den folgende Überwachung dessen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Verändert sich diese, insbesondere negativ, erhält man üblicherweise darüber eine Auskunft und kann seine Geschäftsgebahrung mit dem Kunden dieser Auskunft anpassen (z.B. Umstellung des Kunden von Lieferschein und Rechnung auf Barzahlung bzw. Vorauszahlung etc.).

Das Monitoring stellt zusammen mit der Bonitätsauskunft und einem wirkungsvollen be-trieblichen Mahnwesen sowie insbesondere außergerichtlichem bzw. vorgerichtlichem Inkasso eines der wesentlichsten Instrumente des Unternehmers dar, Forderungsausfälle zu vermeiden.

Moratorium

Unter Moratorium ist ein zeitweiliger Zahlungsaufschub oder –verzicht zu verstehen. Es muss hier eine vertragliche Vereinbarung vorliegen, um den Aufschub für die Zahlung vorübergehend auszusetzen. Der Gläubiger muss hierbei zustimmen.

Ein hoheitlicher Schuldner, worunter Staaten zu verstehen sind, kann auch auf die Mög-lichkeit der einseitigen Erklärung eines Moratoriums zurückgreifen.

Negativmerkmale

Im Inkasso-Sprachgebrauch handelt es sich bei Negativmerkmalen um Informationen, die Auskunft über das (negative) Zahlungsverhalten von Privatpersonen oder Unternehmen geben. Bei Privatpersonen sind dies zum Beispiel Vermögensverzeichnisse, bei Un-ternehmen sind dies Inkassoverfahren oder Insolvenzverfahren.

Obligo

Übersetzt bedeutet Obligo Haftung. Weiters sind darunter Verpflichtung oder Gewähr zu verstehen. In der Finanzsprache, konkret bei einem Wechsel, kann ein Indossant zum Beispiel „ohne Obligo“ zu einem Indossament hinzufügen. Dies wird als Freizeichnungs-klausel bezeichnet und bedeutet, dass er nicht für die Einlösung des Wechsels haftet.

Offenbarungseid

Wie oben erwähnt ist dies heute das Vermögensverzeichnis.

Pfändungsschutz

Der Pfändungsschutz dient dem Wohl des Schuldners. Damit soll verhindert werden, dass er nicht auf die Allgemeinheit angewiesen ist, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Bei einer Sachpfändung gibt es bestimmte Dinge, die nicht dem Zugriff des Gläubigers unterliegen. Dazu zählen Gegenstände, die dem persönlichen Gebrauch oder Haushalt des Schuldners dienen. Weiters sind dies Gegenstände, die dem Schuldner zur Fortsetzung seiner Erwerbstätigkeit zur Verfügung stehen müssen.

Rating

Kommt aus dem Englischen und bezeichnet die Bonität eines Unternehmens. Es gibt eigene Rating-Agenturen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, die Qualität von Kreditnehmern zu überprüfen. Untersucht werden konkret Anleihen von Staaten, Banken, In-dustrieunternehmen sowie Geldmarktpapiere und Investmentfonds. Mittlerweile haben Ratings einen sehr hohen Stellenwert erlangt und sind entscheidend wenn es um Invest-ments geht.

Rentenpfändung

Grundsätzlich können Renten immer gepfändet werden. Es darf allerdings nicht der Fall sein, dass der Rentner Sozialhilfeempfänger oder die Höhe der Rente unter dem Exis-tenzminimum ist; in diesem Fall wäre eine Pfändung unzulässig. Zulässig ist diese jedoch (teilweise) wiederum, wenn es um gesetzliche Unterhaltsansprüche geht.

Sachpfändung

Bei einer Sachpfändung werden körperliche Sachen herangezogen – aus dem Besitz des Schuldners. Diese Art der Pfändung wird dokumentiert, indem ein Dienstsiegel angelegt wird. Handelt es sich um Geld oder Wertpapiere, erfolgt die Pfändung durch Wegnahme. Verwertet werden die Gegenstände im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung.

Salvatorische Klausel

In erster Linie handelt es sich hierbei um bestimmte Regelungen, wie sie in allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden sind.

Sollte innerhalb eines Vertrags eine Klausel unwirksam werden, so kommt es hier NICHT zur Anwendung einer gesetzlichen Regelung. Es tritt eine andere, bereits vorformulierte Klausel in Kraft.

Treuhand Inkasso

Es geht dabei um die Umlagerung der Forderung. Wirtschaftlich gesehen bleibt der Gläu-biger Eigentümer der Forderung, eingezogen wird sie jedoch durch ein Inkassounterneh-men. Das Inkassounternehmen handelt also im Sinne des Gläubigers. Der Gläubiger kann über die Form der Eintreibung mitbestimmen. Im Gegensatz zu einem Forderungskauf bleibt dem Gläubiger nach Abzug einer Erfolgsprovision die volle Forderung.

Unpfändbarkeit

Bis zu einem gewissen Grad werden Schuldner geschützt, wenn es um Gegenstände, die einer Zwangsvollstreckung unterliegen, geht. Als nichtpfändbar gelten zum Beispiel an-gemessene Kleidungsstücke, Hausrat, Gegenstände die für die Erbringung der persönlichen Arbeitsleistung unabdingbar sind. Gerade Haus- und Küchengeräte, Fachbücher, Kühlschränke und dergleichen sind von einer Pfändung ausgenommen.

Valuta

Bezogen auf den internationalen Geldhandel wird darunter die Währung eines Landes verstanden. Währung ist in diesem Zusammenhang das gesetzliche Zahlungsmittel. Im Hinblick auf das kaufmännische Geschäftsgebahren ist unter Valuta allerdings eher die ausländische Währung zu verstehen. Gegebenenfalls kann damit auch die Wertstellung von Buchungen gemeint sein. Das bedeutet, dass ein Datum festgelegt wird, ab dem eine Gutschrift oder eine Belastung erfolgt.

Veräußerungsverbot

Dieses Verbot schützt im weitesten Sinne den Gläubiger. Er besagt, dass über einen Ge-genstand nicht verfügt werden darf. Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, verliert der Schuldner das Recht, das Vermögen, das grundsätzlich zur Insolvenzmasse gehört, zu verwalten. Dieses Recht geht auf den Insolvenzverwalter über.

Vermögensverzeichnis gemäß § 47 EO

Vor einigen Jahren gab es statt des Vermögensverzeichnisses den Offenbarungseid. Der Gläubiger hat damit die Möglichkeit, sich einen Überblick über die finanzielle Situation des Schuldners zu machen. Der Gläubiger hat einen Antrag zur Abgabe dieses Vermö-gensverzeichnisses zu stellen, worauf hin der Schuldner geladen wird.

Damit ein entsprechender Antrag bewilligt wird, muss eine Forderung zumindest einmal teilweise ohne Erfolg vollstreckt worden sein. Ein weiterer Fall kann sein, dass der Schuldner den Zutritt zu seinen Räumlichkeiten verweigert.

Wenn ein Schuldner dieser Ladung nicht folgt, kann es zur zwangsweisen Vorführung kommen.

Vollstreckbarer Titel

Sofern es zu einer Zwangsvollstreckung kommt, muss ein Vollstreckungstitel vorliegen. Inhalt dieses Titels müssen sein: Parteien, Inhalt, Art und Umfang der Vollstreckung. Verschiedene Vollstreckungstitel sind:

•Urteile wie zB Gerichtsurteile und Schiedsurteile

•Exekutionsbewilligungen

•gerichtliche Vergleiche

Wechselkurs

Das Wertverhältnis zwischen zwei Währungen wird als Wechselkurs bezeichnet. Er be-zeichnet den Preis, der üblicherweise für eine ausländische Währung zu bezahlen ist. Im Zuge eines Exports besteht immer die Gefahr von Wechselkursrisiken, die aber durch Absicherungsvarianten der Kreditinstitute abgesichert und gemindert werden.

Wechselreiterei

Dieser Begriff beschreibt einen kriminellen Vorgang. Personen oder Unternehmen stellen Wechsel aus, um über die Diskontierung an Geld zu kommen. Um einen Wechsel bei Fäl-ligkeit einzulösen, werden neue Wechsel ausgestellt. Der Hintergrund dabei ist, Zah-lungsschwierigkeiten des Ausstellers zu verdecken.

Zedent

Ein Zedent ist im Grunde der Verkäufer oder Überträger einer Forderung. Der neue Gläu-biger wird als Zessionar bezeichnet. In diesem Sinne überträgt der Zedent eine Forderung an den Zessionar.

Zession

Übertragung einer Forderung siehe auch unter: Abtretung

Mögliche Sonderform der Abtretung:

•Inkassozession

Hier wird die Forderung z.B. durch Verkauf endgültig dem Übernehmer übertragen, sondern diesem mit rechtsgeschäftlicher Erklärung (auch mündlich) die Forderung zum Inkasso, also zur Einziehung übertragen.

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